Verpflichtende Masernschutzimpfung
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Bei Minderjährigen (volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Vorlage des Nachweises selbst verantwortlich) sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen.
Nachfolgend können Sie die ausführlichen Informationen zum Masernschutzgesetz der Schulleitung sowie das Formular für die ärztliche Bescheinigung über den Masernschutz herunterladen.