Böllerinnen und Böller unterwegs
Fahrtenkonzept des Heinrich-Böll-Gymnasiums
Klassenfahrten, Studienfahrten, Exkursionen und Austauschfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie sind eine wichtige und wertvolle Bereicherung unseres schulischen Lebens. Sie illustrieren und vertiefen nicht nur den klassischen Unterricht, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zur Stärkung der sozialen Kompetenzen. Das vorliegende Konzept soll Hilfe und Orientierung bei der konkreten Gestaltung der einzelnen Fahrten sein.
Das Fahrtenangebot
Die regelmäßig angebotenen Mehrtagesfahrten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Austauschfahrten sind einem Jahrgang zugeordnet. Freie Plätze können auch an Schülerinnen und Schüler anderer Jahrgänge vergeben werden.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll auf Flugreisen verzichtet werden.
Zusätzliche Angebote
Über das in der Tabelle aufgeführte Fahrtenangebot der Schule hinaus besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dem Profil der Schule entsprechend freiwillig Zusatzangebote wahrzunehmen.
Regelmäßig zusätzliche Angebote
- Begabtenförderung Klasse 7, einwöchig, Ramsen, letzte Schulwoche im 1. Halbjahr, „Weltbilder – Einstein, Kant, Freud und ICH“, ca. 120 Euro
- Fahrt der Streitschlichter Jahrgänge 5 – 11, drei Tage Ramsen, 1. Halbjahr, ca. 80 Euro
- Skifahrt in der Jahrgangsstufe 11, Skifahrt von 9 Tagen für den Leistungskurs Sport im Januar/Februar, wechselnde Orte, ca. 500 Euro
Weitere zusätzliche Angebote sind grundsätzlich möglich. Sie sind in Rücksprache mit den Fachschaften oder einzelnen Kolleginnen und Kollegen und in Abstimmung mit der Schulleitung sowie im Benehmen mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern jederzeit möglich, wenn sich dies in die allgemeine Terminplanung integrieren lässt. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu beraten. Erwünscht sind Exkursionen, die an den Unterricht und an Kurse gebunden sind. Unter Einschluss eines Wochenendes können sie sich auch über mehrere Tage erstrecken.
Kosten
Alle Fahrten müssen so gebucht und organisiert werden, dass die Kosten möglichst gering sind. Dies darf nicht zu Lasten der inhaltlichen und pädagogischen Ziele sowie die Sicherheit erfolgen. Bei der Anmeldung der Fahrt wird den Eltern der voraussichtliche Reisepreis mitgeteilt. Dieser umfasst alle Leistungen (Fahrkosten, Übernachtung, Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Eintritte u. a. m.). Ist nur teilweise Verpflegung gebucht, ist ein entsprechender Betrag zur Deckung der fehlenden Verpflegung in den Reisepreis einzukalkulieren.
Die Kosten können in Absprache mit der Schulleitung den vorgegebenen Rahmen um 10% übersteigen.
Der ungefähre Kostenrahmen sowie Höchstgrenzen sind obiger Tabelle zu entnehmen.
Schülerinnen und Schüler dürfen aus finanziellen Gründen von den Fahrten der Schule nicht ausgeschlossen werden. Sind staatliche Fördermaßnahmen ausgeschöpft, kann der Verein der Freunde auf Antrag und nach Prüfung der Bedürftigkeit eine Unterstützung gewähren
Inkrafttreten und Geltung
Das Fahrtenkonzept tritt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft.
Am Beginn des Schuljahres 2026/27 wird es evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Besonders der Kostenrahmen und die Fahrtenangebote sind immer wieder an die sich wandelnden Bedürfnisse und Rahmenbedingungen anzupassen.